Allgemeine Geschäftsbedingungen von KennisTranslations zur Durchführung von
Übersetzungen, Korrekturlesen, Dolmetschen, DTP-Arbeiten und/oder sonstigen
Übersetzungs- und Lokalisierungsarbeiten.
KennisTranslations SA führt Übersetzungen, Korrekturlesen, Dolmetschen,
DTP-Arbeiten und/oder sonstige Übersetzungs- und Lokalisierungsarbeiten gemäß
den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
Definitionen sind dem Anhang I (Definitionen für Übersetzungs- und
Dolmetschdienste) zu entnehmen.
ANGEBOT
Sofern nicht anders ausdrücklich angegeben, werden unsere Übersetzungen auf der
Basis eines Einheitspreises pro Ausgangswort berechnet (basierend auf der
Analyse einer Software, die für jede auszuführende Arbeit verwendet wird). Alle
Übersetzungsarbeiten werden gemäß dem nachstehend genannten Verfahren nach dem
Vier-Augen-Prinzip überprüft.
Korrekturlesen, Überarbeiten, Formatieren und Lokalisierungsarbeiten werden auf
einer Stundenbasis berechnet und beruhen auf der tatsächlich benötigten
Stundenzahl, um die jeweilige Arbeit durchzuführen. Das Angebot enthält auch
eine Angabe der Arbeitstage, die notwendig sind, um die jeweilige Arbeit zu
erledigen.
Dolmetschdienstleistungen werden auf einer Halbtagsbasis (vier Stunden) oder
Ganztagsbasis (7 Stunden) berechnet. Über die letztgenannte Zeit hinausgehende
Arbeitsstunden am selben Tag werden als Überstunden berechnet.
Für jeden Kundenauftrag wird zunächst ein unverbindlicher Kostenvoranschlag
erstellt, der auf der Information des Kunden beruht. Der Preis im
Kostenvoranschlag ist ein Fest- und Endpreis, es sei denn es liegt einer der
folgenden Fälle vor:
a) Nach Bestätigung des Auftrags verändert der Kunde den Inhalt oder fügt
Dokumente hinzu.
b) Beim Erstellen des Angebots fehlen Dokumente - in Fällen, wo die Erstellung
des Angebots auf der Angabe einer ungefähren Wortanzahl und eines Auszugs des
Inhalts beruht.
c) Ausgehend von den zugestellten Dokumenten kann keine Wortzählung durchgeführt
werden, da sie nicht bearbeitet werden können. In diesem Fall erfolgt die
Berechnung des Endpreises anhand einer Wortzählung des/der übersetzten
Dokumentes/
d) Wenn die Dienstleistung nach der Stundenzahl berechnet wird, kann es
bisweilen vorkommen, dass die geschätzte Stundenzahl für eine Arbeit
unterschritten wird.
Falls der Kunde keine entgegengesetzten Angaben macht, wird soweit möglich alles
unternommen, um die Arbeit im gleichen Layout wie das Ausgangsdokument zu
erstellen. Wenn zusätzliche Arbeit nötig ist, um ein Dokument in einem
speziellen, vom Kunden gewünschten Format zu erstellen, wird dies ausdrücklich
im Kostenvoranschlag mit dem Preis für die Formatierung angegeben.
KennisTranslations SA wird (per Brief, E-Mail oder Fax) den Kunden schriftlich
über jedwede Preisänderungen nach Erhalt der zählbaren Dokumente informieren
sowie sobald als möglich und noch vor Durchführung der Arbeit, falls
irgendwelche Preisänderungen vorhersehbar sind.
Wird der Auftrag innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum des
Kostenvoranschlages bestätigt, gilt die Lieferfrist beginnend vom Tag der
Auftragsbestätigung. Wenn ein Auftrag nach mehr als einer Woche nach dem Datum
des Kostenvoranschlags bestätigt wird, hängt die Lieferzeit von der
Verfügbarkeit der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ab.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Der Kunde muss den Auftrag auf dem normalen Postweg, per E-Mail oder Fax
bestätigen und dabei ausdrücklich den Bedingungen im Kostenvoranschlag
einschließlich aller Angaben, Wortzahl (Keine Übereinstimmung, Wiederholungen,
Ungefähre Übereinstimmung, 100% Übereinstimmung), Preis, DATEN, Lieferfrist und
Sprachkombinationen zustimmen und erklären, dass KennisTranslations mit der
Arbeit beginnen kann.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht in anders in einem speziellen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden
vereinbart, verstehen sich die Rechnungen netto, ohne Skonto und zahlbar in 30
(dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum. Die Bezahlung sollte per Scheck, ausgestellt
auf KennisTranslations SA, oder per Banküberweisung erfolgen. Die Kontoangaben
sind in der Rechnung aufgeführt.
Bei Zahlungsverzug behält sich KennisTranslations vor, bis zur vollständigen
Zahlungsabwicklung oder Beilegung des Streitfalls, die Erledigung laufender
Aufträge zu unterbrechen.
AUFTRAGSSTORNIERUNG
Im Falle einer Stornierung eines Auftrags durch den Kunden, werden alle bis zu
diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten zu 100% ihres Wertes in Rechnung
gestellt. Der restliche Betrag des im Kostenvoranschlag festgelegten Werts wird
zu 50% berechnet. KennisTranslations SA kann nach eigenem Ermessen auf die
Bezahlung des restlichen festgelegten Auftragswerts verzichten.
Wird ein bereits vom Kunden bestätigter Dolmetschdienst storniert, fallen für
den Kunden folgende Kosten an:
Mehr als sieben Tage vor dem Beginn des Einsatzes: keine Kosten
Sieben bis zwei Tage vor dem Beginn des Einsatzes: 50% des Auftragswerts
Weniger als 48 Stunden vor Beginn des Einsatzes: 100% des Auftragswerts
In bestimmten Fällen kann KennisTranslations SA nach eigenem Ermessen auf die
Bezahlung des restlichen festgelegten Auftragswerts verzichten.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
ARBEITSABLAUF
ANNAHME
Der Kunde sollte nach der Auftragsannahme die zu bearbeitenden Dokumente so
schnell wie möglich, spätestens jedoch mit der Auftragsbestätigung an
KennisTranslations SA senden, damit die Fristen eingehalten werden können.
Spezielle Anweisungen und unterstützende Dokumente, die bei der Durchführung der
Arbeit eingesetzt werden sollen, müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Im Fall von Dolmetschdiensten muss der Kunde nach der Auftragsbestätigung
KennisTranslations SA alle zum Auftrag gehörenden Dokumente (Tagesordnung,
Begleitdokumente, Reden, Glossare) sobald wie möglich, mindestens aber acht (8)
Tage vor dem Dolmetscheinsatz zur Verfügung stellen, damit sich die Dolmetscher
angemessen vorbereiten können. Sollte ein Briefing mit einem Verantwortlichen
für die Veranstaltung sinnvoll sein, wird um ein entsprechendes Treffen gebeten.
Alle Dokumente können im elektronischen Dateiformat per E-Mail oder per
elektronischem Datentransfer bzw. im HTTP-Format über einen FTP-Server
entgegengenommen werden.
ÜBERSETZUNG
KennisTranslations ist sich bewusst, dass die Stärke des Unternehmens der
Humanfaktor ist. Gemäß unserem Motto – „Übersetzungen mit einem Gesicht“ –
werden alle Übersetzungsaufträge mit dem Namen des/der Übersetzer/s und
Revisoren versehen, die für jeden Auftrag verantwortlich sind und werden dem
Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
Wenn immer möglich wird KennisTranslations stets die gleichen Übersetzer,
Korrekturleser, Dolmetscher und Revisoren für jeden KennisTranslations-Endkunden
einsetzen, um Konsistenz und Kohärenz der Übersetzungen zu gewährleisten.
Sämtliche Glossare und wichtigen Dokumente, die der Kunde zur Verfügung stellt,
werden berücksichtigt und bei der Durchführung des Auftrags verwandt. Interne
Terminologiebanken und linguistische Quellen werden ebenfalls herangezogen.
Terminologiefragen werden von unserer Terminologieabteilung bearbeitet und in
eine Liste aufgenommen, die dem Kunden in Form einer Anfrage (bis spätestens zum
Fertigstellen der Übersetzung) zugesendet wird. Sollte es Unstimmigkeiten
hinsichtlich eines vorgeschlagenen Ausdrucks/einer Bezeichnung in den vom Kunden
zur Verfügung gestellten Referenzdokumenten geben, oder sollte ein Problem im
Originaltext gefunden werden, wird der Kunde unmittelbar darüber informiert, so
dass eine Entscheidung über diese Fragen getroffen und in den Prozess
aufgenommen werden kann.
Sollte die Lieferfrist aus einem bestimmten Grunde nicht eingehalten werden
können oder sollten Probleme oder potentielle Probleme in Bezug auf eine Arbeit
auftreten, informiert KennisTranslations SA den Kunden so schnell wie möglich
und unternimmt alle Schritte, um die Arbeit zur Zufriedenheit des Kunden
fertigzustellen.
REVISION
Im Rahmen unseres Systems zur Qualitätskontrolle werden alle Übersetzungen vom
Fach- und Sprachteam vollständig überprüft, bevor sie dem Kunden ausgehändigt
werden.
Dokumente werden von einer dritten Person Korrektur gelesen und einer
Rechtschreibeprüfung unterzogen. Dieser Mitarbeiter überprüft, ob die
Übersetzung ihrem Zweck gerecht wird. Dies beinhaltet in Übereinstimmung mit den
Anforderungen des Projekts einen Vergleich des Ausgangs- und Zieltexts auf die
Konsistenz der verwendeten Terminologie, die Sprachebene und den Sprachstil.
LIEFERUNG
Falls der Kunde keine entgegengesetzten Angaben macht, wird soweit möglich alles
unternommen, um die Arbeit im gleichen Layout wie das Ausgangsdokument zu
erstellen. Ist der Auftrag fertiggestellt, wird er vom Projektleiter auf
Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis überprüft. Die Dateien werden dem
Kunden je nach Wunsch im elektronischen Dateiformat per E-Mail, per
elektronischem Datentransfer oder im HTTP-Format über einen FTP Server
zurückgesendet werden.
DOLMETSCHDIENSTE
Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stellt sich das Dolmetschteam der
Kontaktperson des Kunden mindestens ½ (eine halbe) Stunde vor Beginn des
Arbeitseinsatzes vor, damit sich die Dolmetscher mit den Kabinen, der Technik
und eventuellen weiteren Dolmetschteams vertraut machen können.
Wenn KennisTranslations SA nicht die Dolmetschtechnik liefert, ist der Kunde
dafür verantwortlich, ausreichend gute Klangqualität, Sichtbedingungen und
Komfort zu gewährleisten. Dies beinhaltet einen direkten Blick auf den Redner
und den Raum. Simultandolmetschen ohne Kabine oder Flüsterdolmetschen kann nur
dann erfolgen, wenn die äußeren Umstände perfekt sind und die Qualität der
Dolmetscharbeit nicht von ihnen beeinträchtigt wird. Der Kunde muss angemessene
Pausen für die Dolmetscher vorsehen und dabei bewährte Praktiken zu Grunde
legen.
Die Aufgabe der Dolmetscher besteht ausschließlich aus der für
Konferenzdolmetscher üblichen Dolmetscharbeit, für die sie beauftragt wurden.
Am Ende der Konferenz trifft sich das Dolmetschteam mit der Kontaktperson, um
ein Feedback zu geben bzw. zu bekommen; damit endet der Dolmetschauftrag.
QUALITÄTSKONTROLLE
Dank des Qualitätskontrollsystems von KennisTranslations SA können während aller
Phasen des Auftrags eventuelle Fehler gefunden und korrigiert werden. Darüber
hinaus ermöglicht dies eine Überprüfung und Verbesserung aller unserer
Leistungen, da das Feedback der Kunden einbezogen wird. Das Qualitätssystem
besteht aus folgenden Leitlinien:
• Der Projektmanager stellt sicher, dass die Vorgaben für jeden Kundenauftrag
genau verstanden und dokumentiert wurden.
• Im Laufe eines Auftrags wird eine Arbeit mindestens dreimal geprüft: bei
Eingang des Auftrags, während der Ausführung und bei der Lieferung. Dieser
Kontrollmechanismus wird bei jeder Arbeit durchgeführt und dokumentiert.
• Die Überprüfung erfolgt stets durch einen Mitarbeiter, der nicht für die
Ausführung der Arbeit verantwortlich war.
• Jedes Projekt wird von seinem Eingang bis zu seiner Ablieferung dokumentiert,
so dass die Quelle eines eventuellen Fehlers sofort festgestellt und der Fehler
korrigiert werden kann.
• Alle Arbeiten werden von qualifizierten Mitarbeitern gemäß der in der
Europäischen Norm für die Erbringung von Übersetzungsdiensten EN 15038
definierten Mindestqualifikation ausgeführt. Alle freiberuflichen Mitarbeiter
werden zunächst einem Test unterzogen, bevor sie für das Unternehmen arbeiten
können. Sie werden zudem regelmäßig beurteilt.
• Alle Anweisungen an das interne und externe Personal erfolgen stets
schriftlich.
• Alle Übersetzungsdienstleister wissen, dass sie sofort den Projektmanager mit
Hilfe eines speziellen Formulars informieren müssen, wenn ein bestimmter Aspekt
einen Qualitätsverlust zu Folge haben könnte.
• Kundenkommentare und –feedback werden ausgewertet, so dass sie in den
Arbeitsprozess einfließen können und somit die Dienstleistung genau an die
Erfordernisse des Kunden angepasst werden kann.
• Alle Anweisungen, die sich aus den Kundenkommentaren und –feedback ergeben,
werden den Mitarbeitern schriftlich weitergeleitet und sorgfältig dokumentiert.
• Das System wird regelmäßigen Kontrollen unterzogen.
VERTRAULICHKEIT / GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
KennisTranslations SA erklärt, dass jegliche Informationen, die dem Unternehmen
bei der Durchführung von Übersetzungen, Revisionen, Dolmetschaufträgen oder auf
sonstige Weise anvertraut werden, egal ob es sich dabei um persönliche,
betriebliche, wissenschaftliche, rechtliche oder sonstige Informationen oder
Aufträge anderer Art handelt, strikt vertraulich behandelt werden. Diese
Informationen werden Dritten nur dann weitergegeben, wenn dies vorher durch den
Kunden schriftlich genehmigt wurde. Diese Verpflichtung ist nicht auf die
Laufzeit dieser Geschäftsbedingungen begrenzt, sondern gilt auch darüber hinaus.
Folgende Informationen sind aus diese Geheimhaltungspflicht ausgeschlossen:
- Informationen, die KennisTranslations SA und/oder ihren Mitarbeitern bereits
bekannt sind, es sei denn, diese werden mit Geheimhaltungsverpflichtung
weitergegeben.
- Informationen, die von KennisTranslations SA unabhängig vom Kunden auf
rechtmäßige Weise erlangt wurden.
- Informationen, die KennisTranslations SA rechtmäßig von Dritten, ohne die
Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat.
- Informationen, die bereits vom rechtmäßigen Eigentümer für die Allgemeinheit
veröffentlicht wurden.
Werden Daten per Internet übermittelt, kann KennisTranslations SA nicht für
einen eventuellen Verlust von Informationen bzw. Daten haftbar gemacht werden,
da allseits bekannt ist, dass Daten, die per Internet weitergeleitet werden,
nicht vor Missbrauch geschützt sind. Daher trägt ausschließlich der Nutzer das
Risiko bei der Übermittlung von vertraulicher Information.
Alle Übersetzer, Revisoren und Dolmetscher, die für KennisTranslations SA
arbeiten, unterliegen einer Geheimhaltungspflicht und haften für den Fall, dass
Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Übersetzungsdienstleistungen anvertraut
wurden, an Dritte weitergeben werden.
Der Übersetzungsdienstleister überträgt KennisTranslations SA und seinen Kunden
weltweit und bedingungslos alle Rechte, Eigentum und Interesse über bzw. an der
Arbeit sowie an allen Abschnitten und Kopien in jedwelcher Form, insbesondere
die folgenden uneingeschränkten Rechte soweit dies unter der anwendbaren
Gesetzgebung zulässig sein sollte.
URHEBERRECHT
Sofern nicht anders festgelegt, erklärt KennisTranslations, dass nach
vollständiger Zahlung der Rechnungen für die Arbeit dem Kunden und seinen
Nachfolgern das totale Urheberrecht an der Arbeit übertragen wird. Dies umfasst
ohne jegliche Beschränkung sämtliche wirtschaftlichen Rechte und exklusiven
Rechte zur Wiedergabe, Darbietung, Anpassung, Veränderung, Übersetzung,
Erstellung weitergehender Arbeiten, die auf dieser Übersetzungsarbeit basieren,
ferner die Herstellung, Vermarktung, das Inverkehrbringen, Veröffentlichen,
Verbreiten, den Verkauf, die Erteilung von Lizenzen und Unterlizenzen, die
Weitergabe, Verleihung, Gebrauchsüberlassung, elektronische Übermittlung bzw.
Ermöglichung des elektronischen Zugriffs, Verbreitung über den Rundfunk,
Vorführung, Eingabe in eine Computerdatenbank und Nutzung der Arbeit, aller auf
ihr basierenden Veränderungen und Weiterentwicklungen sowie einzelner Teile oder
Kopien der Arbeit, unabhängig von ihrer Form, sämtliche Erfindungen, Designs und
Marken, die Bestandteil der Arbeit sind oder im Laufe ihrer Erstellung
entwickelt wurden, einschließlich und unumschränkt aller Gebrauchs- und
Geschmacksmusterrechte und entsprechenden Rechte an und für derartige
Erfindungen und Geschmacksmuster sowie sämtliche Handels- und
Dienstleistungsmarkenrechte.
Bis zur vollständigen und abschließenden Zahlung für die erbrachte
Dienstleistung, d.h. Übersetzen, Korrekturlesen/Revision oder Lokalisierung,
behält KennisTranslations SA das Urheberrecht an sämtlichen übersetzten
Dokumenten, sei es in ihrer Gesamtheit bzw. einzelner Teile daraus. Bei nicht
erfolgter Bezahlung ist jegliche Nutzung, Darstellung oder Wiedergabe der
betreffenden Arbeit unrechtmäßig.
VERANTWORTUNG UNG HAFTUNG
Bei Auftragsvergabe akzeptiert der Kunde, die Rechnung innerhalb der angegebenen
Zahlungsfrist zu begleichen, üblicherweise binnen 30 (dreißig) Tagen zum
jeweiligen Monatsende. Jegliche vom Kunden bei Auftragsvergabe gewünschte
Sonderzahlungsbedingung ist auf der Rechnung zu vermerken.
Dem Kunden wird ein Zeitraum von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der übersetzten
bzw. revidierten Dokumente eingeräumt, um schriftlich seine Unstimmigkeit mit
der Qualität der erbrachten Leistung zum Ausdruck zu bringen. Ist diese Frist
abgelaufen, gelten die Dienstleistungen als sachgemäß erbracht und werden in
Rechnung gestellt.
Eventuelle Mängel in einem Teil der Übersetzung rechtfertigen es in keinem Fall,
das gesamte Projekt in Frage zu stellen. Im Falle einer Beschwerde, wird
KennisTranslations SA einen Reklamationsprozess einleiten, dies innerhalb einer
Woche mitteilen und danach die Angelegenheit so schnell wie möglich zu einem
Abschluss zu bringen.
Im Falle eines Streites hinsichtlich der Qualität der erbrachten
Dienstleistungen ist die Haftung von KennisTranslations SA auf den
Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags begrenzt und kann nicht über diesen
hinausgehen. KennisTranslations SA kann unter keinen Umständen vom Kunden bzw.
Drittparteien für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden haftbar
gemacht werden (insbesondere in Bezug auf entgangenen Gewinn bzw. Einsparungen,
Arbeitsunterbrechungen, Schädigung bzw. Ersatz von Ausrüstung oder Gütern oder
die Rückerlangung bzw. den Ersatz von Programmen oder Daten), die sich aus
Beschwerden hinsichtlich der Genauigkeit, Präzision oder Kohärenz von durch
KennisTranslations SA bearbeiteten Daten ergeben, selbst wenn KennisTranslations
über die Möglichkeit von solchen Ansprüchen oder Schadensersatz in Kenntnis
gesetzt wurde.
KennisTranslations SA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Verzögerungen bei
der Ablieferung aus Umständen außerhalb ihrer Kontrolle resultieren und zwar
durch Übertragung per Fax, Modem, E-Mail bzw. sonstige Datenträger oder durch
höhere Gewalt. Jegliche Verzögerung, die nachweislich direkt von
KennisTranslations verschuldet wurde, wird bis zu einem Wert in Höhe 5% (fünf
Prozent) des ursprünglichen Auftragswertes in der Form eines Skontos in der
Rechnung ausgeglichen bzw. durch ein entsprechendes Guthaben für den nächsten
Auftrag. Jedwede Verzögerung, die unmittelbar vom Kunden verursacht wurden
(Verzögerung bei der Übermittlung von Dateien oder notwendigen Informationen,
ungültiges Format, unleserlicher Text, etc.), verleiht kein Anrecht auf
Entschädigung.
BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN
Jegliche Beschwerde in Bezug auf die Qualität der von KennisTranslations SA
erbrachten Dienstleistungen ist von präzisen Korrekturen und erklärenden
Kommentaren über die Natur des strittigen Textes mit sachgemäß fundierten
Beispielen zu begleiten. Stilistische bzw. terminologische Fragen, die als
subjektive Präferenzen angesehen werden können, werden hierbei nicht
berücksichtigt. Die förmliche Beschwerde ist schriftlich per Einschreibebrief
mit Rückschein an den Qualitätsmanager, KennisTranslations SA, Rua Ernesto Veiga
de Oliveira, 16 - 1.º Dto, 2780-052 Oeiras, Portugal (bzw. per E-Mail mit
automatischer Rückbestätigung an
commercial@kennistranslations.com ) binnen 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt
der Arbeit zu richten.
Nach Eröffnung des Reklamationsfalls wird, sofern der Anspruch hinsichtlich der
Qualität der Arbeit berechtigt sein sollte, KennisTranslations SA in Absprache
mit dem Kunden bzw. nach eigenem Ermessen eine von folgenden
Entschädigungsmaßnahmen treffen:
• auf eigene Kosten und innerhalb einer angemessenen Frist eine Revision des
strittigen Textes durch einen unabhängigen Korrekturleser ihrer Wahl anfertigen
lassen.
• einen Nachlass auf die Rechnung zu gewähren und zwar in Höhe von bis zu 40%
des betreffenden Rechnungsbetrags.
• ein Guthaben für spätere Aufträge einzuräumen und zwar in Höhe von bis zu 40%
des betreffenden Rechnungsbetrags.
ANHANG I
ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHDEFINITIONEN
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Kunde |
jede Privatperson bzw. Körperschaft, die durch einen den Kaufauftrag
unterzeichnenden Einkäufer vertreten wird. KennisTranslations SA geht
ausnahmslos davon aus, dass jedweder Angestellte oder Vertreter einer
Gesellschaft oder Organisation, der einen Auftrag im Namen derselben erteilt,
zuvor die Genehmigung der Geschäftsführung dafür erhalten hat, solche
Dienstleistungen in Auftrag zu geben.
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Arbeit: |
Jedwede Aufgabe bezüglich Übersetzung, Korrekturlesen, Dolmetschen, DTP und/oder
sonstige Übersetzungs- und Lokalisierungsarbeit, die für einen Kunden erbracht
wird. |
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Ausgangssprache: |
Ursprünglich gesprochene bzw. geschriebene Sprache, die gedolmetscht bzw.
übersetzt/Korrektur gelesen werden soll. |
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Zielsprache: |
Sprache, in die die Ausgangssprache durch Verdolmetschung bzw. Übersetzung
übertragen wird. |
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Übersetzung: |
Übertragung eines Textes aus einer Ausgangssprache in eine in der
Arbeitsspezifizierung angegebene Zielsprache, und falls zutreffend, auf der
Grundlage von Übersetzungsdatenbanken, Maschinenübersetzungen und/oder
Terminologielisten.
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Computergestützte Übersetzung: |
Übertragung eines Textes einer Ausgangsprache in eine Zielsprache gemäß der
Angabe in der Arbeitsspezifizierung und unter Rückgriff auf computergestützte
Übersetzungs-Softwaredaten, die sofern verfügbar, aus einer
Übersetzungsdatenbank, einer Maschinenübersetzung und/oder Terminologielisten
stammen. Der Besitz bzw. die Kenntnis im Umgang mit computergestützter
Übersetzungssoftware ist keine Grundvoraussetzung dafür,
Übersetzungsdienstleister zu sein. Sollte ein Übersetzungsdienstleister
allerdings nicht ausreichend mit computergestützter Übersetzungs-Software
ausgestattet oder zu deren Nutzung befähigt sein, dann sollte er auf sein Recht
verzichten, Aufträge anzunehmen, für die der Einsatz von Übersetzungs-Software
erforderlich ist.
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Dolmetschen: |
Mündliche Übertragung in eine Zielsprache von gesprochener Information in einer
Ausgangssprache. |
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Korrekturlesen:
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Vom einem Korrekturleser ausgeführte Arbeit, die aus der Überprüfung der
Korrekturfahnen vor Veröffentlichung besteht. |
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Prüfen: |
Vom einem Prüfer ausgeführte Arbeit, in der er einen Zieltext bezüglich seiner
Eignung für den vereinbarten Zweck prüft, unter Achtung der Konventionen in dem
Fachbereich, dem dieser angehört. Der Prüfer empfiehlt außerdem
Korrekturmaßnahmen.
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Revision: |
Vom einem Revisor/einer Revisorin ausgeführte Arbeit, in der er/sie einen
Zieltext bezüglich seiner Eignung für den vereinbarten Zweck revidiert, den
Ausgangs- und Zieltext miteinander vergleicht und falls erforderlich den Text
mit Augenmerk auf die sprachlichen Aspekte wie Terminologie, Grammatik, Stil und
Genauigkeit der Übersetzung verbessert. |
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Auftrag: |
Eine Bestätigung seitens des Kunden, die über einfache Post, E-Mail oder Fax
geschickt und in der angegeben wird, dass die Bedingungen, einschließlich der
Anweisungen, Wortzählungen (keine Übereinstimmung, Wiederholungen, ungefähre
Übereinstimmung, 100% Übereinstimmung), Kostenpreis, Abgabetermin und
Sprachkombination angenommen werden und dass KennisTranslations SA mit der
Arbeit beginnen kann. |
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Wortzählungen: |
Anzahl an Wörtern eines Textes basierend auf einer durch eine Software
vorgenommenen Analyse für jede anwendbare Arbeit (z.B. durch Einsatz des
Wortzählstatistik-Tools von MS Word, bzw. der Wortzählung eines
computergestützten Werkzeugs, das für die Arbeit eingesetzt wird). |
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100% Übereinstimmung: |
Ein Ausgangstextsegment, das identisch ist mit einer
Ausgangssprachen-Übersetzungseinheit in der Übersetzungsdatenbank und für das
dort ein übereinstimmendes Zielsprachensegment vorliegt. |
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Wiederholungen: |
Ein Ausgangstextabschnitt, der mit einem anderen Abschnitt desselben
Ausgangstextes identisch ist, welcher bereits übersetzt wurde, und daher keiner
neuen Übersetzung bedarf. |
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Ungefähre Übereinstimmung:
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Ein Ausgangstextabschnitt, der einer Ausgangssprachenübersetzung ähnelt, aber
nicht vollständig mit der Einheit übereinstimmt, für die es eine Übersetzung in
der Übersetzungsdatenbank gibt.
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Keine Übereinstimmung: |
Ein Ausgangstextsegment für das es keine 100%ige Übereinstimmung, keine
Wiederholung, ungefähre Übereinstimmung bzw. keinen
Maschinenübersetzungs-Vorschlag mit annehmbarer Qualität gibt. |
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