Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von KennisTranslations zur Durchführung von Übersetzungen, Korrekturlesen, Dolmetschen, DTP-Arbeiten und/oder sonstigen Übersetzungs- und Lokalisierungsarbeiten.

KennisTranslations SA führt Übersetzungen, Korrekturlesen, Dolmetschen, DTP-Arbeiten und/oder sonstige Übersetzungs- und Lokalisierungsarbeiten gemäß den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

Definitionen sind dem Anhang I (Definitionen für Übersetzungs- und Dolmetschdienste) zu entnehmen.

ANGEBOT

Sofern nicht anders ausdrücklich angegeben, werden unsere Übersetzungen auf der Basis eines Einheitspreises pro Ausgangswort berechnet (basierend auf der Analyse einer Software, die für jede auszuführende Arbeit verwendet wird). Alle Übersetzungsarbeiten werden gemäß dem nachstehend genannten Verfahren nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft.

Korrekturlesen, Überarbeiten, Formatieren und Lokalisierungsarbeiten werden auf einer Stundenbasis berechnet und beruhen auf der tatsächlich benötigten Stundenzahl, um die jeweilige Arbeit durchzuführen. Das Angebot enthält auch eine Angabe der Arbeitstage, die notwendig sind, um die jeweilige Arbeit zu erledigen.

Dolmetschdienstleistungen werden auf einer Halbtagsbasis (vier Stunden) oder Ganztagsbasis (7 Stunden) berechnet. Über die letztgenannte Zeit hinausgehende Arbeitsstunden am selben Tag werden als Überstunden berechnet.

Für jeden Kundenauftrag wird zunächst ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, der auf der Information des Kunden beruht. Der Preis im Kostenvoranschlag ist ein Fest- und Endpreis, es sei denn es liegt einer der folgenden Fälle vor:

a) Nach Bestätigung des Auftrags verändert der Kunde den Inhalt oder fügt Dokumente hinzu.

b) Beim Erstellen des Angebots fehlen Dokumente - in Fällen, wo die Erstellung des Angebots auf der Angabe einer ungefähren Wortanzahl und eines Auszugs des Inhalts beruht.

c) Ausgehend von den zugestellten Dokumenten kann keine Wortzählung durchgeführt werden, da sie nicht bearbeitet werden können. In diesem Fall erfolgt die Berechnung des Endpreises anhand einer Wortzählung des/der übersetzten Dokumentes/

d) Wenn die Dienstleistung nach der Stundenzahl berechnet wird, kann es bisweilen vorkommen, dass die geschätzte Stundenzahl für eine Arbeit unterschritten wird.

Falls der Kunde keine entgegengesetzten Angaben macht, wird soweit möglich alles unternommen, um die Arbeit im gleichen Layout wie das Ausgangsdokument zu erstellen. Wenn zusätzliche Arbeit nötig ist, um ein Dokument in einem speziellen, vom Kunden gewünschten Format zu erstellen, wird dies ausdrücklich im Kostenvoranschlag mit dem Preis für die Formatierung angegeben.

KennisTranslations SA wird (per Brief, E-Mail oder Fax) den Kunden schriftlich über jedwede Preisänderungen nach Erhalt der zählbaren Dokumente informieren sowie sobald als möglich und noch vor Durchführung der Arbeit, falls irgendwelche Preisänderungen vorhersehbar sind.

Wird der Auftrag innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum des Kostenvoranschlages bestätigt, gilt die Lieferfrist beginnend vom Tag der Auftragsbestätigung. Wenn ein Auftrag nach mehr als einer Woche nach dem Datum des Kostenvoranschlags bestätigt wird, hängt die Lieferzeit von der Verfügbarkeit der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ab.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Der Kunde muss den Auftrag auf dem normalen Postweg, per E-Mail oder Fax bestätigen und dabei ausdrücklich den Bedingungen im Kostenvoranschlag einschließlich aller Angaben, Wortzahl (Keine Übereinstimmung, Wiederholungen, Ungefähre Übereinstimmung, 100% Übereinstimmung), Preis, DATEN, Lieferfrist und Sprachkombinationen zustimmen und erklären, dass KennisTranslations mit der Arbeit beginnen kann.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht in anders in einem speziellen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden vereinbart, verstehen sich die Rechnungen netto, ohne Skonto und zahlbar in 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum. Die Bezahlung sollte per Scheck, ausgestellt auf KennisTranslations SA, oder per Banküberweisung erfolgen. Die Kontoangaben sind in der Rechnung aufgeführt.

Bei Zahlungsverzug behält sich KennisTranslations vor, bis zur vollständigen Zahlungsabwicklung oder Beilegung des Streitfalls, die Erledigung laufender Aufträge zu unterbrechen.

AUFTRAGSSTORNIERUNG

Im Falle einer Stornierung eines Auftrags durch den Kunden, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten zu 100% ihres Wertes in Rechnung gestellt. Der restliche Betrag des im Kostenvoranschlag festgelegten Werts wird zu 50% berechnet. KennisTranslations SA kann nach eigenem Ermessen auf die Bezahlung des restlichen festgelegten Auftragswerts verzichten.

Wird ein bereits vom Kunden bestätigter Dolmetschdienst storniert, fallen für den Kunden folgende Kosten an:

Mehr als sieben Tage vor dem Beginn des Einsatzes: keine Kosten

Sieben bis zwei Tage vor dem Beginn des Einsatzes: 50% des Auftragswerts

Weniger als 48 Stunden vor Beginn des Einsatzes: 100% des Auftragswerts

In bestimmten Fällen kann KennisTranslations SA nach eigenem Ermessen auf die Bezahlung des restlichen festgelegten Auftragswerts verzichten.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

ARBEITSABLAUF

ANNAHME


Der Kunde sollte nach der Auftragsannahme die zu bearbeitenden Dokumente so schnell wie möglich, spätestens jedoch mit der Auftragsbestätigung an KennisTranslations SA senden, damit die Fristen eingehalten werden können. Spezielle Anweisungen und unterstützende Dokumente, die bei der Durchführung der Arbeit eingesetzt werden sollen, müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Im Fall von Dolmetschdiensten muss der Kunde nach der Auftragsbestätigung KennisTranslations SA alle zum Auftrag gehörenden Dokumente (Tagesordnung, Begleitdokumente, Reden, Glossare) sobald wie möglich, mindestens aber acht (8) Tage vor dem Dolmetscheinsatz zur Verfügung stellen, damit sich die Dolmetscher angemessen vorbereiten können. Sollte ein Briefing mit einem Verantwortlichen für die Veranstaltung sinnvoll sein, wird um ein entsprechendes Treffen gebeten.

Alle Dokumente können im elektronischen Dateiformat per E-Mail oder per elektronischem Datentransfer bzw. im HTTP-Format über einen FTP-Server entgegengenommen werden.

ÜBERSETZUNG

KennisTranslations ist sich bewusst, dass die Stärke des Unternehmens der Humanfaktor ist. Gemäß unserem Motto – „Übersetzungen mit einem Gesicht“ – werden alle Übersetzungsaufträge mit dem Namen des/der Übersetzer/s und Revisoren versehen, die für jeden Auftrag verantwortlich sind und werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

Wenn immer möglich wird KennisTranslations stets die gleichen Übersetzer, Korrekturleser, Dolmetscher und Revisoren für jeden KennisTranslations-Endkunden einsetzen, um Konsistenz und Kohärenz der Übersetzungen zu gewährleisten.

Sämtliche Glossare und wichtigen Dokumente, die der Kunde zur Verfügung stellt, werden berücksichtigt und bei der Durchführung des Auftrags verwandt. Interne Terminologiebanken und linguistische Quellen werden ebenfalls herangezogen.

Terminologiefragen werden von unserer Terminologieabteilung bearbeitet und in eine Liste aufgenommen, die dem Kunden in Form einer Anfrage (bis spätestens zum Fertigstellen der Übersetzung) zugesendet wird. Sollte es Unstimmigkeiten hinsichtlich eines vorgeschlagenen Ausdrucks/einer Bezeichnung in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Referenzdokumenten geben, oder sollte ein Problem im Originaltext gefunden werden, wird der Kunde unmittelbar darüber informiert, so dass eine Entscheidung über diese Fragen getroffen und in den Prozess aufgenommen werden kann.

Sollte die Lieferfrist aus einem bestimmten Grunde nicht eingehalten werden können oder sollten Probleme oder potentielle Probleme in Bezug auf eine Arbeit auftreten, informiert KennisTranslations SA den Kunden so schnell wie möglich und unternimmt alle Schritte, um die Arbeit zur Zufriedenheit des Kunden fertigzustellen.

REVISION

Im Rahmen unseres Systems zur Qualitätskontrolle werden alle Übersetzungen vom Fach- und Sprachteam vollständig überprüft, bevor sie dem Kunden ausgehändigt werden.

Dokumente werden von einer dritten Person Korrektur gelesen und einer Rechtschreibeprüfung unterzogen. Dieser Mitarbeiter überprüft, ob die Übersetzung ihrem Zweck gerecht wird. Dies beinhaltet in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Projekts einen Vergleich des Ausgangs- und Zieltexts auf die Konsistenz der verwendeten Terminologie, die Sprachebene und den Sprachstil.

LIEFERUNG

Falls der Kunde keine entgegengesetzten Angaben macht, wird soweit möglich alles unternommen, um die Arbeit im gleichen Layout wie das Ausgangsdokument zu erstellen. Ist der Auftrag fertiggestellt, wird er vom Projektleiter auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis überprüft. Die Dateien werden dem Kunden je nach Wunsch im elektronischen Dateiformat per E-Mail, per elektronischem Datentransfer oder im HTTP-Format über einen FTP Server zurückgesendet werden.

DOLMETSCHDIENSTE

Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stellt sich das Dolmetschteam der Kontaktperson des Kunden mindestens ½ (eine halbe) Stunde vor Beginn des Arbeitseinsatzes vor, damit sich die Dolmetscher mit den Kabinen, der Technik und eventuellen weiteren Dolmetschteams vertraut machen können.

Wenn KennisTranslations SA nicht die Dolmetschtechnik liefert, ist der Kunde dafür verantwortlich, ausreichend gute Klangqualität, Sichtbedingungen und Komfort zu gewährleisten. Dies beinhaltet einen direkten Blick auf den Redner und den Raum. Simultandolmetschen ohne Kabine oder Flüsterdolmetschen kann nur dann erfolgen, wenn die äußeren Umstände perfekt sind und die Qualität der Dolmetscharbeit nicht von ihnen beeinträchtigt wird. Der Kunde muss angemessene Pausen für die Dolmetscher vorsehen und dabei bewährte Praktiken zu Grunde legen.

Die Aufgabe der Dolmetscher besteht ausschließlich aus der für Konferenzdolmetscher üblichen Dolmetscharbeit, für die sie beauftragt wurden.

Am Ende der Konferenz trifft sich das Dolmetschteam mit der Kontaktperson, um ein Feedback zu geben bzw. zu bekommen; damit endet der Dolmetschauftrag.

QUALITÄTSKONTROLLE

Dank des Qualitätskontrollsystems von KennisTranslations SA können während aller Phasen des Auftrags eventuelle Fehler gefunden und korrigiert werden. Darüber hinaus ermöglicht dies eine Überprüfung und Verbesserung aller unserer Leistungen, da das Feedback der Kunden einbezogen wird. Das Qualitätssystem besteht aus folgenden Leitlinien:

• Der Projektmanager stellt sicher, dass die Vorgaben für jeden Kundenauftrag genau verstanden und dokumentiert wurden.

• Im Laufe eines Auftrags wird eine Arbeit mindestens dreimal geprüft: bei Eingang des Auftrags, während der Ausführung und bei der Lieferung. Dieser Kontrollmechanismus wird bei jeder Arbeit durchgeführt und dokumentiert.

• Die Überprüfung erfolgt stets durch einen Mitarbeiter, der nicht für die Ausführung der Arbeit verantwortlich war.

• Jedes Projekt wird von seinem Eingang bis zu seiner Ablieferung dokumentiert, so dass die Quelle eines eventuellen Fehlers sofort festgestellt und der Fehler korrigiert werden kann.

• Alle Arbeiten werden von qualifizierten Mitarbeitern gemäß der in der Europäischen Norm für die Erbringung von Übersetzungsdiensten EN 15038 definierten Mindestqualifikation ausgeführt. Alle freiberuflichen Mitarbeiter werden zunächst einem Test unterzogen, bevor sie für das Unternehmen arbeiten können. Sie werden zudem regelmäßig beurteilt.

• Alle Anweisungen an das interne und externe Personal erfolgen stets schriftlich.

• Alle Übersetzungsdienstleister wissen, dass sie sofort den Projektmanager mit Hilfe eines speziellen Formulars informieren müssen, wenn ein bestimmter Aspekt einen Qualitätsverlust zu Folge haben könnte.

• Kundenkommentare und –feedback werden ausgewertet, so dass sie in den Arbeitsprozess einfließen können und somit die Dienstleistung genau an die Erfordernisse des Kunden angepasst werden kann.

• Alle Anweisungen, die sich aus den Kundenkommentaren und –feedback ergeben, werden den Mitarbeitern schriftlich weitergeleitet und sorgfältig dokumentiert.

• Das System wird regelmäßigen Kontrollen unterzogen.

VERTRAULICHKEIT / GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

KennisTranslations SA erklärt, dass jegliche Informationen, die dem Unternehmen bei der Durchführung von Übersetzungen, Revisionen, Dolmetschaufträgen oder auf sonstige Weise anvertraut werden, egal ob es sich dabei um persönliche, betriebliche, wissenschaftliche, rechtliche oder sonstige Informationen oder Aufträge anderer Art handelt, strikt vertraulich behandelt werden. Diese Informationen werden Dritten nur dann weitergegeben, wenn dies vorher durch den Kunden schriftlich genehmigt wurde. Diese Verpflichtung ist nicht auf die Laufzeit dieser Geschäftsbedingungen begrenzt, sondern gilt auch darüber hinaus.

Folgende Informationen sind aus diese Geheimhaltungspflicht ausgeschlossen:

- Informationen, die KennisTranslations SA und/oder ihren Mitarbeitern bereits bekannt sind, es sei denn, diese werden mit Geheimhaltungsverpflichtung weitergegeben.
- Informationen, die von KennisTranslations SA unabhängig vom Kunden auf rechtmäßige Weise erlangt wurden.
- Informationen, die KennisTranslations SA rechtmäßig von Dritten, ohne die Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat.
- Informationen, die bereits vom rechtmäßigen Eigentümer für die Allgemeinheit veröffentlicht wurden.

Werden Daten per Internet übermittelt, kann KennisTranslations SA nicht für einen eventuellen Verlust von Informationen bzw. Daten haftbar gemacht werden, da allseits bekannt ist, dass Daten, die per Internet weitergeleitet werden, nicht vor Missbrauch geschützt sind. Daher trägt ausschließlich der Nutzer das Risiko bei der Übermittlung von vertraulicher Information.

Alle Übersetzer, Revisoren und Dolmetscher, die für KennisTranslations SA arbeiten, unterliegen einer Geheimhaltungspflicht und haften für den Fall, dass Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Übersetzungsdienstleistungen anvertraut wurden, an Dritte weitergeben werden.

Der Übersetzungsdienstleister überträgt KennisTranslations SA und seinen Kunden weltweit und bedingungslos alle Rechte, Eigentum und Interesse über bzw. an der Arbeit sowie an allen Abschnitten und Kopien in jedwelcher Form, insbesondere die folgenden uneingeschränkten Rechte soweit dies unter der anwendbaren Gesetzgebung zulässig sein sollte.

URHEBERRECHT

Sofern nicht anders festgelegt, erklärt KennisTranslations, dass nach vollständiger Zahlung der Rechnungen für die Arbeit dem Kunden und seinen Nachfolgern das totale Urheberrecht an der Arbeit übertragen wird. Dies umfasst ohne jegliche Beschränkung sämtliche wirtschaftlichen Rechte und exklusiven Rechte zur Wiedergabe, Darbietung, Anpassung, Veränderung, Übersetzung, Erstellung weitergehender Arbeiten, die auf dieser Übersetzungsarbeit basieren, ferner die Herstellung, Vermarktung, das Inverkehrbringen, Veröffentlichen, Verbreiten, den Verkauf, die Erteilung von Lizenzen und Unterlizenzen, die Weitergabe, Verleihung, Gebrauchsüberlassung, elektronische Übermittlung bzw. Ermöglichung des elektronischen Zugriffs, Verbreitung über den Rundfunk, Vorführung, Eingabe in eine Computerdatenbank und Nutzung der Arbeit, aller auf ihr basierenden Veränderungen und Weiterentwicklungen sowie einzelner Teile oder Kopien der Arbeit, unabhängig von ihrer Form, sämtliche Erfindungen, Designs und Marken, die Bestandteil der Arbeit sind oder im Laufe ihrer Erstellung entwickelt wurden, einschließlich und unumschränkt aller Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte und entsprechenden Rechte an und für derartige Erfindungen und Geschmacksmuster sowie sämtliche Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte.

Bis zur vollständigen und abschließenden Zahlung für die erbrachte Dienstleistung, d.h. Übersetzen, Korrekturlesen/Revision oder Lokalisierung, behält KennisTranslations SA das Urheberrecht an sämtlichen übersetzten Dokumenten, sei es in ihrer Gesamtheit bzw. einzelner Teile daraus. Bei nicht erfolgter Bezahlung ist jegliche Nutzung, Darstellung oder Wiedergabe der betreffenden Arbeit unrechtmäßig.

VERANTWORTUNG UNG HAFTUNG

Bei Auftragsvergabe akzeptiert der Kunde, die Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen, üblicherweise binnen 30 (dreißig) Tagen zum jeweiligen Monatsende. Jegliche vom Kunden bei Auftragsvergabe gewünschte Sonderzahlungsbedingung ist auf der Rechnung zu vermerken.

Dem Kunden wird ein Zeitraum von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der übersetzten bzw. revidierten Dokumente eingeräumt, um schriftlich seine Unstimmigkeit mit der Qualität der erbrachten Leistung zum Ausdruck zu bringen. Ist diese Frist abgelaufen, gelten die Dienstleistungen als sachgemäß erbracht und werden in Rechnung gestellt.

Eventuelle Mängel in einem Teil der Übersetzung rechtfertigen es in keinem Fall, das gesamte Projekt in Frage zu stellen. Im Falle einer Beschwerde, wird KennisTranslations SA einen Reklamationsprozess einleiten, dies innerhalb einer Woche mitteilen und danach die Angelegenheit so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu bringen.

Im Falle eines Streites hinsichtlich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen ist die Haftung von KennisTranslations SA auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags begrenzt und kann nicht über diesen hinausgehen. KennisTranslations SA kann unter keinen Umständen vom Kunden bzw. Drittparteien für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden haftbar gemacht werden (insbesondere in Bezug auf entgangenen Gewinn bzw. Einsparungen, Arbeitsunterbrechungen, Schädigung bzw. Ersatz von Ausrüstung oder Gütern oder die Rückerlangung bzw. den Ersatz von Programmen oder Daten), die sich aus Beschwerden hinsichtlich der Genauigkeit, Präzision oder Kohärenz von durch KennisTranslations SA bearbeiteten Daten ergeben, selbst wenn KennisTranslations über die Möglichkeit von solchen Ansprüchen oder Schadensersatz in Kenntnis gesetzt wurde.

KennisTranslations SA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Verzögerungen bei der Ablieferung aus Umständen außerhalb ihrer Kontrolle resultieren und zwar durch Übertragung per Fax, Modem, E-Mail bzw. sonstige Datenträger oder durch höhere Gewalt. Jegliche Verzögerung, die nachweislich direkt von KennisTranslations verschuldet wurde, wird bis zu einem Wert in Höhe 5% (fünf Prozent) des ursprünglichen Auftragswertes in der Form eines Skontos in der Rechnung ausgeglichen bzw. durch ein entsprechendes Guthaben für den nächsten Auftrag. Jedwede Verzögerung, die unmittelbar vom Kunden verursacht wurden (Verzögerung bei der Übermittlung von Dateien oder notwendigen Informationen, ungültiges Format, unleserlicher Text, etc.), verleiht kein Anrecht auf Entschädigung.

BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN

Jegliche Beschwerde in Bezug auf die Qualität der von KennisTranslations SA erbrachten Dienstleistungen ist von präzisen Korrekturen und erklärenden Kommentaren über die Natur des strittigen Textes mit sachgemäß fundierten Beispielen zu begleiten. Stilistische bzw. terminologische Fragen, die als subjektive Präferenzen angesehen werden können, werden hierbei nicht berücksichtigt. Die förmliche Beschwerde ist schriftlich per Einschreibebrief mit Rückschein an den Qualitätsmanager, KennisTranslations SA, Rua Ernesto Veiga de Oliveira, 16 - 1.º Dto, 2780-052 Oeiras, Portugal (bzw. per E-Mail mit automatischer Rückbestätigung an commercial@kennistranslations.com ) binnen 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt der Arbeit zu richten.

Nach Eröffnung des Reklamationsfalls wird, sofern der Anspruch hinsichtlich der Qualität der Arbeit berechtigt sein sollte, KennisTranslations SA in Absprache mit dem Kunden bzw. nach eigenem Ermessen eine von folgenden Entschädigungsmaßnahmen treffen:

• auf eigene Kosten und innerhalb einer angemessenen Frist eine Revision des strittigen Textes durch einen unabhängigen Korrekturleser ihrer Wahl anfertigen lassen.

• einen Nachlass auf die Rechnung zu gewähren und zwar in Höhe von bis zu 40% des betreffenden Rechnungsbetrags.

• ein Guthaben für spätere Aufträge einzuräumen und zwar in Höhe von bis zu 40% des betreffenden Rechnungsbetrags.

ANHANG I

ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHDEFINITIONEN

Kunde jede Privatperson bzw. Körperschaft, die durch einen den Kaufauftrag unterzeichnenden Einkäufer vertreten wird. KennisTranslations SA geht ausnahmslos davon aus, dass jedweder Angestellte oder Vertreter einer Gesellschaft oder Organisation, der einen Auftrag im Namen derselben erteilt, zuvor die Genehmigung der Geschäftsführung dafür erhalten hat, solche Dienstleistungen in Auftrag zu geben.
   
Arbeit: Jedwede Aufgabe bezüglich Übersetzung, Korrekturlesen, Dolmetschen, DTP und/oder sonstige Übersetzungs- und Lokalisierungsarbeit, die für einen Kunden erbracht wird.
   
Ausgangssprache: Ursprünglich gesprochene bzw. geschriebene Sprache, die gedolmetscht bzw. übersetzt/Korrektur gelesen werden soll.
   
Zielsprache: Sprache, in die die Ausgangssprache durch Verdolmetschung bzw. Übersetzung übertragen wird.
   
Übersetzung: Übertragung eines Textes aus einer Ausgangssprache in eine in der Arbeitsspezifizierung angegebene Zielsprache, und falls zutreffend, auf der Grundlage von Übersetzungsdatenbanken, Maschinenübersetzungen und/oder Terminologielisten.
   
Computergestützte Übersetzung: Übertragung eines Textes einer Ausgangsprache in eine Zielsprache gemäß der Angabe in der Arbeitsspezifizierung und unter Rückgriff auf computergestützte Übersetzungs-Softwaredaten, die sofern verfügbar, aus einer Übersetzungsdatenbank, einer Maschinenübersetzung und/oder Terminologielisten stammen. Der Besitz bzw. die Kenntnis im Umgang mit computergestützter Übersetzungssoftware ist keine Grundvoraussetzung dafür, Übersetzungsdienstleister zu sein. Sollte ein Übersetzungsdienstleister allerdings nicht ausreichend mit computergestützter Übersetzungs-Software ausgestattet oder zu deren Nutzung befähigt sein, dann sollte er auf sein Recht verzichten, Aufträge anzunehmen, für die der Einsatz von Übersetzungs-Software erforderlich ist. 
   
Dolmetschen: Mündliche Übertragung in eine Zielsprache von gesprochener Information in einer Ausgangssprache.
   
Korrekturlesen: Vom einem Korrekturleser ausgeführte Arbeit, die aus der Überprüfung der Korrekturfahnen vor Veröffentlichung besteht.
   
Prüfen: Vom einem Prüfer ausgeführte Arbeit, in der er einen Zieltext bezüglich seiner Eignung für den vereinbarten Zweck prüft, unter Achtung der Konventionen in dem Fachbereich, dem dieser angehört. Der Prüfer empfiehlt außerdem Korrekturmaßnahmen.
   
Revision: Vom einem Revisor/einer Revisorin ausgeführte Arbeit, in der er/sie einen Zieltext bezüglich seiner Eignung für den vereinbarten Zweck revidiert, den Ausgangs- und Zieltext miteinander vergleicht und falls erforderlich den Text mit Augenmerk auf die sprachlichen Aspekte wie Terminologie, Grammatik, Stil und Genauigkeit der Übersetzung verbessert.
   
Auftrag: Eine Bestätigung seitens des Kunden, die über einfache Post, E-Mail oder Fax geschickt und in der angegeben wird, dass die Bedingungen, einschließlich der Anweisungen, Wortzählungen (keine Übereinstimmung, Wiederholungen, ungefähre Übereinstimmung, 100% Übereinstimmung), Kostenpreis, Abgabetermin und Sprachkombination angenommen werden und dass KennisTranslations SA mit der Arbeit beginnen kann.
   
Wortzählungen: Anzahl an Wörtern eines Textes basierend auf einer durch eine Software vorgenommenen Analyse für jede anwendbare Arbeit (z.B. durch Einsatz des Wortzählstatistik-Tools von MS Word, bzw. der Wortzählung eines computergestützten Werkzeugs, das für die Arbeit eingesetzt wird).
   
100% Übereinstimmung: Ein Ausgangstextsegment, das identisch ist mit einer Ausgangssprachen-Übersetzungseinheit in der Übersetzungsdatenbank und für das dort ein übereinstimmendes Zielsprachensegment vorliegt.
   
Wiederholungen: Ein Ausgangstextabschnitt, der mit einem anderen Abschnitt desselben Ausgangstextes identisch ist, welcher bereits übersetzt wurde, und daher keiner neuen Übersetzung bedarf.
   
Ungefähre Übereinstimmung: Ein Ausgangstextabschnitt, der einer Ausgangssprachenübersetzung ähnelt, aber nicht vollständig mit der Einheit übereinstimmt, für die es eine Übersetzung in der Übersetzungsdatenbank gibt.
   
Keine Übereinstimmung: Ein Ausgangstextsegment für das es keine 100%ige Übereinstimmung, keine Wiederholung, ungefähre Übereinstimmung bzw. keinen Maschinenübersetzungs-Vorschlag mit annehmbarer Qualität gibt.
   


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